Friedhöfe
Die Gemeinde Nellingen verwaltet zwei Friedhöfe. Ein Friedhof befindet sich in Nellingen und einer im Ortsteil Oppingen. Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Sie dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner. Ausnahmen hiervon sind auf Antrag möglich.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier:
Kontaktdaten des zuständigen Bestattungsinstituts
Bestattungsinstitut Schwenk
Inh. Ilse Schwenk-Rommel
Olgastraße 26
89150 Laichingen
Tel.: 07333 922267
Fax: 07333 922269
Die Gemeinde hat mit dem Bestattungsinstitut Schwenk einen Vertrag zur Durchführung der Bestattungshandlungen. Selbstverständlich kann von den Angehörigen auch ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt werden. Leistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde dürfen jedoch ausschließlich vom Bestattungsinstitut Schwenk ausgeführt werden.
Grabarten
Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
Reihengräber, Urnenreihengräber, Wahlgräber, Urnenwahlgräber, Urnenstelen als Wahlgrab, Urnenerdröhrengräber als Wahlgrab (nur Nellingen).
Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.
Die Gebühren nur für die Grabstätte betragen beim
- Reihengrab 550,00 Euro
- Wahlgrab-Doppelgrab 1.800,00 Euro
- Urnenreihengrab 350,00 Euro
- Urnenwahlgrab-Doppelgrab 1.000,00 Euro
- Urnenstele 1.500,00 Euro
- Urnenerdröhre 1.800,00 Euro
Hinzu kommen noch weitere Gebühren wie zum Beispiel, die Gebühr für die Bestattung, bzw. die Beisetzung der Aschen und für die Benutzung der Leichenhalle. Ebenso wird die Kiesschüttung zwischen den Gräbern in Rechnung gestellt. Für auswärtige Personen wird ein Zuschlag von 50 % erhoben.
Ruhe-/Nutzungszeit
Die Ruhezeit auf den Friedhöfen der Gemeinde Nellingen beträgt bei Erdbestattungen 20 Jahre, bei Urnenbestattungen 15 Jahre. Die Nutzungszeit von Wahlgräbern beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre, bei Aschen 25 Jahre.
Urnenstelen
Bestattungen sind auch in Urnenstelen möglich. In einer Grabstätte (Urnen-Würfel) können zwei Schmuckurnen bzw. drei Aschekapseln bestattet werden. Es gelten die Vorschriften und Fristen für Urnenwahlgräber. Die Verschlussplatten können individuell, nach den in der Satzung bestimmen Vorgaben, gestaltet werden.
Urnenerdröhren/Baumbestattungen
Auf dem Nellinger Friedhof sind Baumbestattungen in Urnenerdröhren möglich. In einer Grabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden. Nähere Infos erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Fragen? Sie können sich gerne an die Ansprechperson der Gemeindeverwaltung Nellingen wenden.
Kontaktdaten: Frau Sybille Vollmer / Tel.: 07337 9630-22 / E-Mail: sybille.vollmer@nellingen.de