Bauanträge
Neuerungen bei den Bauanträgen
Bereits zum 25.11.2023 wurde die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert. Ziel ist es unter anderem, die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des sog. virtuellen Bauamts Baden-Württemberg voranzutreiben.
Die wichtigsten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO)
Das Einreichen:
Künftig müssen Bauanträge direkt bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz)
unter der E-Mail: bauantrag@alb-donau-kreis.de
und nicht mehr über die Gemeinden eingereicht werden. Die Gemeinden werden seitens der unteren Baurechtsbehörde unverzüglich über die eingehenden Vorhaben informiert.
Die Nachbarbeteiligung:
Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Die untere Baurechtsbehörde legt fest, welche Angrenzer gehört werden. Dies bedeutet, dass Sie als Nachbar gegebenenfalls gar nicht mehr im Vorfeld informiert werden.
Verpflichtend elektronisch
Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden.
Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Landratsamt Alb-Donau Kreis / Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Stelle wenden:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Tel.: 0731 185-1273