Landessanierungsprogramm

Förderungen für Privateigentümer

Vorteile der Sanierung für private Gebäudeeigentümer

Für Gebäudeeigentümer, die ihr Gebäude im Sanierungsgebiet modernisieren oder ihr Gebäude abbrechen und anschließend durch einen Neubau ersetzen möchten, bietet die Sanierung vielfältige Vorteile. Nach eingehender Beratung und Information schließt der Gebäudeeigentümer einen Vertrag mit der Gemeinde Nellingen ab. Dieser definiert die individuellen Sanierungsregularien des jeweiligen Objekts sowie Zuschüsse auf Modernisierungs- bzw. Abbruchkosten als Förderung im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung „Ortsmitte II“.

Höhe der Zuschüsse

Eigentümer, die ihr Gebäude modernisieren möchten, können einen Zuschuss in Höhe von 30 % (max. 30.000 €) der Investitionskosten sowie eine Bescheinigung zur Sonderabschreibung der Investitionskosten auf die Einkommensteuer erhalten. Die Sonderabschreibung beträgt derzeit bei vermieteten Gebäuden in den ersten 8 Jahren 9 % und den folgenden 4 Jahren 7 % der bescheinigungsfähigen Investitionskosten, bei selbstgenutzten Gebäuden in den folgenden 10 Jahren 9 % der bescheinigungsfähigen Investitionskosten.

Ebenso werden Ausbau- oder Umnutzungsmaßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum von der Gemeinde Nellingen mit 30 % der Investitionskosten bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 € pro Wohneinheit gefördert. Die Ausbau- und Umnutzungsmaßnahmen müssen mit einer Modernisierung des Gesamtgebäudes einhergehen. Die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung besteht bei Ausbau- und Umnutzungsmaßnahmen jedoch nur in Ausnahmefällen. Ausnahmefälle liegen insbesondere bei denkmalgeschützter Bausubstanz und ortsbildprägenden, städtebaulich bedeutsamen Gebäuden vor.

Eigentümer, die ihr Gebäude abbrechen möchten, können eine Kostenerstattung des Abbruchs in Höhe von 100 % der notwendigen Abbruchkosten erhalten, bis zu einem Förderhöchstbetrag von 30.000 € pro Gebäude, wenn im Anschluss ein Neubau zu Wohnzwecken auf dem betroffenen Grundstück errichtet wird.

Sollte der Abbruch ersatzlos (ohne Neubau) erfolgen, so liegt der Fördersatz bei 50 % der Abbruchkosten, maximal jedoch 15.000 € pro Gebäude.

Beratung

Wenn Sie Interesse daran haben, an der Sanierung „Ortsmitte II“ in Nellingen durch Maßnahmen an Ihrem Gebäude teilzunehmen und hierfür einen Zuschuss der Gemeinde Nellingen beantragen möchten, bieten wir Ihnen kostenlose Beratungstermine mit unserem Sanierungsträger, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, an. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei der Gemeinde Nellingen.

Aktueller Zwischenstand zur Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“

Fragen? Sie können sich gerne an die Ansprechperson der Gemeindeverwaltung Nellingen wenden.

Kontaktdaten: Frau Monika Priel / Tel.: 07337 9630-10 / E-Mail: monika.priel@nellingen.de