Ortschaftsrat Oppingen
Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die Amtszeit eines Ortschaftsratsmitglieds beträgt 5 Jahre. Vorsitzender des Ortschaftsrats ist der Ortsvorsteher.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem.